Öffentliche Auslegung Entwicklungssatzung Moyer Hof
Die Entwicklungssatzung „Moyer Hof“ wird aufgestellt, um die Errichtung eines Parkplatzes mit PV-Carports für den anliegenden Moyer Hof zu ermöglichen und um die generelle Parkplatzsituation in der Ortschaft zu verbessern.
Die Entwicklungssatzung „Moyer Hof“ wird aufgestellt, um die Errichtung eines Parkplatzes mit PV-Carports für den anliegenden Moyer Hof zu ermöglichen und um die generelle Parkplatzsituation in der Ortschaft zu verbessern. Des Weiteren soll an der Hauptstraße eine LKW-Haltebucht entstehen für die nahegelegenen Einkaufsmöglichkeiten. Durch die Maßnahme findet eine Entlastung des Straßenverkehrs statt. Der § 34 Abs. 4 Nr. 2 BauGB ermöglicht es, bebaute Bereiche im Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festzulegen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt sind.