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Gemeinde Aschau
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Mitteilungsblatt Juni 2012

Aus der letzten Gemeinderatssitzung

 

1)  Bürgeranfragen

Es werden keine Anfragen vorgetragen.

 

 

2) Bebauungsplan „Am Rathaus II‘“ –  Vorstellung und Billigung des Vorentwurfes

 

Herr Bauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt dem Gemeinderat den überarbeiteten Vorentwurf für den Bebauungsplan „Am Rathaus II“ vor.

 

 Das Baugebiet ist, wie vom Gemeinderat in der letzten Sitzung vorgeschlagen, mit drei Parzellen in ein Mischgebiet und mit den restlichen fünf Parzellen in ein allgemeines Wohngebiet aufgeteilt, um den Erfordernissen des Immissionsschutzes gerecht zu werden.

 

Im Baugebiet sind verschiedene Bautypen möglich. Während im Mischgebiet eine Bauweise „E+DG“ vorgeschlagen wird, können die Bauwerber im allgemeinen Wohngebiet zwischen einem Bautyp „E+1“ oder „E+DG“ wählen. Möglich sind in allen Fällen zwei Vollgeschosse. Im Mischgebiet sind zwei Vollgeschosse zwingend vorgesehen.

 

Anschließend erläutert Herr Bauer seinen Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die Bestimmung über die Einzäunung soll mit der bestehenden Zaunsatzung abgeglichen werden. Eine Einzäunung des Stauraums zur Straße soll möglich sein.

 

Im Übrigen hält Herr Bauer das Verhältnis Wohnbaufläche mit 77 % zu Straßenfläche mit 17 % und Straßenbegleitgrün von 6 % für wirtschaftlich. Insgesamt ergibt sich eine bebaubare Fläche von 6100 m².

 

Der Gemeinderat hat Kenntnis vom Vorentwurf des Ingenieurbüros KomPlan vom 8. Mai 2012 und billigt diesen ohne Einwände. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf kann in der Zeit vom 4.06.2012 bis einschl. 29.06.2012 während der allgemeinen Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer Nr. 2 eingesehen werden.  

 

 

 

3) Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2011

Am 12. und 13.04.2012 fand die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 statt. Ausschussvorsitzender Franz Wicho berichtet über den Verlauf der örtlichen Prüfung. Die Jahresrechnung sei sachlich überprüft worden. Es sei  eine stichprobenartige Belegprüfung durchgeführt worden. Außerdem sei auch die Anlage der Rücklagen geprüft worden. Diese seien krisensicher angelegt, wobei über ein Drittel sofort verfügt werden könne und der Rest mittel- bis langfristig verwendet werden könnte.

 

Herr Wicho bescheinigt der Gemeindekasse eine saubere und ordnungsgemäße Kassenführung und bedankt sich für die Unterstützung bei der Prüfung.

 

 

 

4) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2011

Alle Mitglieder des Gemeinderates erhielten zur Sitzung eine Tischvorlage, aus der sich die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und deren Deckung ergeben. Die einzelnen über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden erläutert.

Der Gemeinderat genehmigt gemäß Art. 66 der Gemeindeordnung (GO) die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des Haushaltsjahres 2011.

 

 

 

5) Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2011

 

Der Gemeinderat stellt das Rechnungsergebnis 2011 fest und erteilt zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 mit dem vorher festgestellten Ergebnis gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.  

 

 

 

6) Finanzplanung für die Jahre 2011 – 2015 sowie Aufstellung des Haushaltsplanes und Erlass der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012

Mit der Ladung erhielten die Gemeinderäte sämtliche für die Beratung erforderlichen Unterlagen. Besonders hingewiesen wurde auf den Vorbericht, der einen zusammenfassenden Überblick über die Finanzsituation im Zeitraum 2011 bis 2015 gibt.

 

Das Haushaltsvolumen unterteilt sich mit Einnahmen und Ausgaben in den

 

 

 

Verwaltungshaushalt mit 6.191.000 €
  (Vorjahr: 5.437.765 €)

 

und in den 

 

Vermögenshaushalt  mit 2.907.000 €.
  (Vorjahr: 3.518.115 €).

 

 

Das Gesamtvolumen der Ausgaben des Verwaltungshaushalts wird stark von der Höhe der Kreisumlage geprägt. Diese liegt 2012 (1.744.000 €) um rund 624.000 € höher als im Kalenderjahr 2011 (1.120.000 €).

 

Die Höhe des Gesamtvolumens des Vermögenshaushalts war im Kalenderjahr 2011 im Wesentlichen bestimmt von den hohen Ansätzen für die Zuweisung zum Neubau der Kreisstraße MÜ 25 (1.200.000 €) und der Kinderkrippe (830.000 €) sowie vom Ansatz für Grunderwerb für Bauland (400.000 €).

 

Aufgrund der Übernahme von Haushaltsausgaberesten in Höhe von 5.293.257 € zur Restfinanzierung dieser Ausgaben und geringerer Neuinvestitionen kommt es zu einer weiteren Verringerung des Haushaltsvolumens im Vermögenshaushalt.

 

Zusammen mit den übernommenen Haushaltsausgaberesten von rund 5,3 Millionen Euro stehen aber dennoch insgesamt rund 8,0 Millionen Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt zur Verfügung.

 

Geprägt wird der Vermögenshaushalt 2012 von folgenden Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen: 

 

- Einrichtung für Verwaltung  (Ersatzbeschaffung EDV)       

53.000 €

- Erwerb v. beweglichen Sachen  für die  Feuerwehr     

10.000 €

- Einrichtung für Grundschule u. Ersatz  für Kopiergerät     

13.000 €

- Grundschule – Einbau von Akustikdecken      

50.000 €

- Errichtung einer Kinderkrippe  (Restfinanzierung)    

100.000 €

- Teilabbruch u. Anbau an Kindergarten  

300.000 €

- Zuweisung für Kreisstraße MÜ 25   (Restfinanzierung)   

750.000 €

- Ausbau d. Geh- und Radweges   entlang der Hauptstraße      

91.000 €

- Ausbau d. Geh- und Radweges  entlang der MÜ 25    

54.000 €

- Ausbau der Zufahrt zum Bauhof und   Platzbefestigung    

100.000 €

 

- Erweiterung der Straßenbeleuchtung           

10.000 €

- Kläranlage Waldkraiburg –  Investitionsanteil      

26.000 €

 

- Erschließung Baugebiet „Am Rathaus II“  

183.000 €

 

- Zuweisungen für Solaranlagen  

10.000 € 
 

- Breitbandversorgung   

157.000 €

 

Darüber hinaus stehen noch Haushaltsausgabereste zur Finanzierung bzw. Restfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen in Höhe von rund 5.293.000 € zur Verfügung, insbesondere:

 

- Errichtung einer Kinderkrippe     

543.000 € 
 

- Grunderwerb für Wohnbauland    

975.000 €

- Baugebiet „Sonnenfeld“- Deckschicht     

50.000 €

- Geh- und Radweg Jettenbacher Straße,  Restfinanzierung    

60.000 €

- Zuweisung für Kreisstraße MÜ 25    

844.000 €

- Fernwirkanlage für Wasserversorgungsanlage  

107.000 €

- Breitbandversorgung    

68.000 € 
 
- Hochbehälter der Wasserversorgung Aschau 

161.000 €

- Wasserleitungsbau      

1.030.000 €

- Wasserversorgung – Brunnen III   

161.000 €

- Grunderwerb für Straßenbau    

108.000 €

- Grunderwerb – allgemein       

99.000 €.

Zusätzlich stehen im Verwaltungshaushalt Haushaltsmittel von 300.000 € für die Sanierung von Gemeindestraßen zur Verfügung. Sanierungsmaßnahmen sollen durch Einnahmen des Verwaltungshaushalts finanziert werden und zählen nicht zu den Investitionen im Vermögenshaushalt.

 

Im Finanzplanungszeitraum 2013 – 2015 sind folgende wesentlichen Investitionen vorgesehen:

Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Fraham – Urfahrn  

600.000 €

Erschließung von neuen Baugebieten   

600.000 €.

 

 

Die Höhe der allgemeinen Rücklage hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

 

31.12.2010: 2.698.802,04 €
31.12.2011: 4.183.575,72 €
31.12.2012:  3.148.575,72 €

 

 

 

Im Finanzplanungszeitraum ist zur Finanzierung der geplanten Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2015 eine weitere Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage notwendig, im Jahr 2012 kann voraussichtlich sogar eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage erfolgen.

 

Deren Bestand würde sich demnach wie folgt entwickeln:

 

 

31.12.2013: 3.050.575,72 €
31.12.2014: 3.099.575,72 €
31.12.2015: 1.777.575,72 €

Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beträgt 64.314,72 €.

 

Die Gemeinde Aschau a. Inn hat keine Schulden.

 

Der Gemeinderat erklärt sich einstimmig einverstanden mit dem Haushaltsplan 2012, dem Finanzplan mit Investitionsplan und Investitionsprogramm 2011 – 2015, dem Stellenplan 2012 und der Haushaltssatzung 2012. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.

 

 

 

7) Verschiedenes

 

a) Eingabeplan für das Medizinische Versorgungszentrum in Aschau a. Inn im Gewerbegebiet

Bürgermeister Salzeder legt dem Gemeinderat den Eingabeplan von Frau Dr. Englmaier vor. Im Gewerbegebiet, nördlich der Wernher-von-Braun-Straße soll auf einem ca. 10.000 Quadratmeter großen Grundstück ein zweiter Standort des Medizinischen Versorgungszentrums Waldkraiburg entstehen. Es ist beabsichtigt, u. a. einen  Teil der Radiologie aus Waldkraiburg auszulagern. Außerdem sind

 

Räume für eine hausärztliche Versorgung und weitere Fachbereiche vorgesehen.

Nachdem sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet, ist die Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Ein Beschluss des Gemeinderates wird rechtlich nicht benötigt. Bürgermeister Salzeder äußert sich erfreut über das Bauvorhaben, welches auch künftig eine ärztliche Nahversorgung der Aschauer Bevölkerung ermöglicht.    

 

 

 

b) Beseitigung von Bäumen und Hecken bei Thann

 

Gemeinderat Manz stellt fest, dass in Aschau a. Inn viele Grünstrukturen verschwunden sind, da diese von den Eigentümern beseitigt wurden. Er nimmt Bezug auf die jüngst durchgeführte Abholzung der Hecke und der Bäume entlang der Kreisstraße bei Thann und fragt an, ob die Gemeinde über diese Fällaktion unterrichtet war.

 

1. Bürgermeister Salzeder berichtet, dass nach Angaben des Eigentümers das Staatliche Bauamt zu diesen Maßnahmen schriftlich aufgefordert habe.

 

Herr Manz sieht das Orts- und Landschaftsbild durch die unnötige Beseitigung von Bäumen und Sträuchern beeinträchtigt. Er verurteilt, dass gerade während der Brutzeit der Vögel derartige Abholzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Seines Erachtens sei von der Hecke keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgegangen.

c) Mögliche Verlagerung der Gemeindeverwaltung zur alten Raiffeisenbank

Der Gemeinderat hat  im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 26.4.2012 beschlossen, die Gemeindeverwaltung am bisherigen Standort zu belassen und nicht in das alte Raiffeisengebäude umzusiedeln.  

 

 

Aus der Verwaltung

 

 

Kirchliche Weihe und Tag der offenen Türbeim Wasserhochbehälter, Tödtenberg

In den vergangenen Jahren wurden in die Wasserversorgung unserer Gemeinde erhebliche finanzielle Mittel, nämlich rd. 2,6 Millionen €  investiert.  Mit insgesamt rd. 1,0 Millionen €  für die Abbruch- und Neubauarbeiten sowie die beiden Behälter mit Installation handelt es sich bei dem neuen Wasserhochbehälter auf dem Tödtenberg um die größte Ausgabenposition.

 

Außerdem wurde in Wolfgrub ein neuer Brunnen gebohrt, Rohrleitungen verlegt, Schächte errichtet und eine Fernwirkanlage installiert.

 

Damit Sie sich selbst ein Bild von unserem neuen Wasserhochbehälter machen können, laden wir alle Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde zur kirchlichen Weihe am Sonntag, 17. Juni 2012, 11.00 Uhr mit anschließendem „Tag der offenen Tür“ (bis 17.00 Uhr) auf den Tödtenberg ein.

 

Unser Wassermeister, Herr Größlhuber und Bürgermeister Salzeder werden Ihnen gerne die Baumaßnahme erläutern. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Ab 10.30 Uhr verkehrt ein kostenloser Pendelbus vom Rathaus zum Tödtenberg und zurück.  

Betriebsausflug der Gemeinde - Rathaus und Bauhof am Mittwoch, 20. Juni 2012 geschlossen  

Wegen des Betriebsausfluges bleiben das Rathaus und der Bauhof am Mittwoch, dem 20. Juni 2012 ganztägig geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

 

 

 

Stellenausschreibung Verwaltung

Die Gemeinde Aschau a. Inn sucht möglichst zum 1. September 2012 eine Aushilfskraft für die Verwaltung (wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden). Das Arbeitsverhältnis ist auf 2 Jahre befristet.

 

Erwartet wird Hauptschul- oder Realschulabschluss und möglichst eine einschlägige Verwaltungsausbildung (Angestelltenlehrgang I)). Das Aufgabengebiet umfasst die Vertretung im Einwohnermeldeamt und im Passamt sowie die Mitarbeit im Sekretariat.

 

 

 

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen werden bis spätestens 30. Juni 2012 an die Gemeindeverwaltung Aschau a. Inn, Hauptstraße 4, 84544 Aschau a. Inn, erbeten. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Krämer (Tel. 08638/9435-13) gerne zur Verfügung.

Reinigungskraft für die Kinderkrippe - Stellenausschreibung

Die Kath. Kirchenstiftung Mariä Himmelfahrt, Aschau a. Inn, sucht zum 01.09.2012 eine(n) Raumpfleger(in) für die Räume der Kinderkrippe für 12 Wochenstunden. Die Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag, jeweils nachmittags. Bewerbungen bitte bis spätestens 30.06.2012 an den Kindergarten Aschau a. Inn, Schulstr. 8, z. Hd. Frau Bischoff.

 

 

 

Seniorenausflug am 28. Juni 2012

Am Donnerstag, 28. Juni 2012 findet für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Seniorenausflug statt. Das Reiseziel ist Frauenchiemsee. Abfahrt ist um 12.30 Uhr beim Rathaus. Anmeldungen bitte bei Herrn Franz Wicho, Tel. 5815.

 

140-jähriges Gründungsfest der Krieger- und Soldatenkameradschaft

Die Krieger- und Soldatenkameradschaft feiert vom 07. bis 09. Juli 2012 ihr 140-jähriges Gründungsfest. Die Aschauer Bevölkerung wird dazu herzlichst eingeladen. In diesem Zusammenhang bitten wir alle Hausbesitzer, dass sie in diesen Tagen ihre Häuser schmücken und beflaggen.

 

Die KSK bittet im Voraus darum, evtl. Störungen und Lärmbelästigungen, insbesondere im Bereich der Gemeindehalle, der Kirche und entlang der Hauptstraße, zu entschuldigen und bedankt sich für das gezeigte Verständnis. 

 

Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Auch in diesem Jahr erinnern wir die Grundstückseigentümer wieder an das Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher, insbesondere im Bereich von Sichtdreiecken.
Fußgänger, die den Gehweg benützen, sollen durch überragende Äste und Zweige keinesfalls behindert werden, damit sie nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Bitte achten Sie auch darauf, dass Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlampen nicht durch überhängende Zweige verdeckt werden. 

 

 

Wann darf Rasen gemäht werden?

 


Nach der im September 2002 in Kraft getretenen Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig und werktags zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr Geräte und Maschinen, die insbesondere im häuslichen Bereich verwendet werden, wie Rasenmäher, elektrische Heckenscheren, Rasentrimmer / Rasenkantenschneider, Häcksler, Beton- und Mörtelmischer usw. nicht betrieben werden. Dies gilt auch für sogenannte „lärmarme“ Rasenmäher oder Maschinen mit dem Umweltzeichen.

 

Für besonders laute Geräte, wie Freischneider, Laubbläser und -sauger, Grastrimmer / Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotoren), Laubsammler ohne Umweltzeichen gelten auch an Werktagen zusätzlich noch weitere zeitliche Einschränkungen, insbesondere in der Mittagszeit (kein Betrieb zwischen 13.00 und 15.00 Uhr) und in den Abendstunden (kein Betrieb ab 17.00 Uhr mehr).

 

Wie in jedem Jahr bitten wir dringend darum, diese Bestimmungen unbedingt einzuhalten – Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und für eine gute Nachbarschaft!

 

Rücksichtnahme bei Feiern im Freien

Endlich ist sie wieder da – die Zeit der Grillabende und Feiern im Freien, besonders an den Wochenenden! Bitte nehmen Sie trotz Partystimmung auch Rücksicht auf ihre Mitmenschen, ganz besonders auf ältere oder kranke Personen oder Familien mit kleinen Kindern. Nicht jeder freut sich darüber, wenn bis früh in die Morgenstunden gefeiert und gelärmt wird

 

und laute Musik abläuft.
Denken Sie daran, dass in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr wegen der Nachtruhe besondere Bestimmungen des Schallimmissionsschutzes gelten („Zimmerlautstärke“). Ihre Nachbarn danken es Ihnen bestimmt!

 

 

 

Stiftung Ecksberg – Erweitertes Angebot „Ambulant betreutes Wohnen“

Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung steht heute im Vordergrund der Überlegungen zu einer künftigen Angebotsstruktur in der Behindertenhilfe. Die UN - Behindertenrechtskonvention besagt unter anderem, dass „…Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben“. Aus diesem Grund baut die Stiftung Ecksberg ihr Angebot an Betreuungsmöglichkeiten aus. Das neue Angebot ist an den Dienst „Offene Behinderten Arbeit (OBA)“ angegliedert. Dieses Angebot richtet sich an Menschen mit einer Lernbehinderung, einer geistigen Behinderung, einer Körper- oder Mehrfachbehinderung, die aus ihrem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehen möchten und dabei Unterstützung und Assistenz benötigen. Ziel ist es, ein den Wünschen und Fähigkeiten entsprechend selbstbestimmtes und weitgehend autonomes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, soziale Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu eröffnen und zu erhalten.

 

Das „Ambulant betreute Wohnen“ bietet Hilfe und Unterstützung z. B. bei der Wohnungssuche, im psychosozialen oder lebenspraktischen Bereich und bei der Freizeitgestaltung an. Die Betreuung wird immer individuell und bedarfsorientiert gestaltet. Die Mitarbeiter der „Offenen Behinderten Arbeit“ bieten Hilfe bei der Antragstellung und individuelle Beratung zu diesem Thema an.

 

Kontakt: „Ambulant betreutes Wohnen – Offen“ (ABW-O), Frau Eva Ströbl Tel. 08631/1879917 in der „OBA“ Schweppermannstraße 12 84453 Mühldorf a. Inn;

 

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

 
 

An alle Hundehalter - Verunreinigung der Wiesen und Felder durch Hundekot

In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden unserer Landwirte über die zunehmende Verunreinigung der Wiesen und Felder durch Hundekot.
Nachdem sich in den Ausscheidungen der Tiere Bakterien und Viren bzw. Parasiten befinden können, besteht die Gefahr, dass diese durch die Aufnahme des Futters auf die Rinder übertragen werden und im schlimmsten Fall zu missgebildeten Kälbern oder Totgeburten führen. Aus diesem Grund bitten wir alle Hundebesitzer nochmals mit Nachdruck darum, Wiesen und Felder bei den Spaziergängen mit ihren Vierbeinern zu meiden. Das Bayer. Naturschutzgesetz verbietet ausdrücklich das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit ( = Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses).   

 

 

 

Errichtung von Regenwasserzisternen und Abrechnung der Kanalgebühren

Im Zuge des Neubaus von Wohngebäuden werden zunehmend Regenwasserzisternen errichtet, um Trinkwasser, das einerseits als Gießwasser und andererseits aber auch für die Spülung der WC-Anlagen (sogenannte „Grauwassernutzung“) verwendet wird, zu sparen.

 

Diese Denkweise ist lobenswert. Wir möchten Sie aber über die Auswirkungen auf die Abrechnung der Kanalgebühren informieren.

 

Als Abwassermenge, die der Abrechnung der Kanalgebühren zugrunde gelegt wird, gelten die dem Grundstück aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage (Regenwasserzisterne oder privater Brunnen) zugeführte Wassermenge, abzüglich der nachweislich durch geeichte und verplombte Wasserzähler auf dem Grundstück verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge. Ausnahmen gelten hier für Wassermengen bis 12 cbm jährlich, für das hauswirtschaftlich genutzte Wasser und für das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. Sie haben hier die Möglichkeit, diese Wassermengen durch geeichte Wasserzähler zu erfassen und der Gemeinde mitzuteilen.

 

Dies gilt auch für Stall- oder Gartenzwischenzähler. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt – auch ohne Wasserzähler - für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit eine Wassermenge von 20 cbm pro Jahr als nachgewiesen.

 

Werden diese Wassermengen jedoch nicht vollständig über Wasserzähler erfasst, so sieht die gemeindliche Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, dass pauschal 15 cbm pro Jahr und Einwohner, die zum Stichtag 30.06. mit Hauptwohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet sind, neben der tatsächlich aus der öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermenge, insgesamt aber nicht weniger als 35 cbm pro Jahr und Einwohner angesetzt werden.

 

Wir bitten Sie, der Gemeinde den Einbau von Regenwasserzisternen oder die Nutzung von privaten Brunnen zu melden. Andernfalls können diese Abwassermengen nicht in der Abrechnung erfasst werden, was im rechtlichen Sinne einer strafbaren Abgabenhinterziehung gleichkommt.

 

Für Rückfragen steht Ihnen Herr Krämer in der Gemeindeverwaltung unter Tel. Nr. 9435-13 gerne zur Verfügung.

 

 

 

Büchereinachrichten

Der Büchereiförderverein veranstaltet am Freitag, den 29. Juni 2012 und am Samstag, den 30. Juni 2012 jeweils ganztägig, einen Bücherflohmarkt im Eingangsbereich des Don Bosco Supermarktes. Angeboten werden sowohl Kinder- und Jugendbücher, als auch Romane und Sachbücher aus dem Altbestand der Gemeindebücherei. Der Erlös wird für den Erwerb neuer Bücher verwendet.

Aktualisiert (Dienstag, den 31. Juli 2012 um 15:03 Uhr)