Mitteilungsblatt Juni 2012
Aus der letzten Gemeinderatssitzung
1) Bürgeranfragen
Es werden keine Anfragen vorgetragen.
2) Bebauungsplan „Am
Rathaus II‘“ – Vorstellung und Billigung
des Vorentwurfes
Herr Bauer vom Ingenieurbüro
KomPlan stellt dem Gemeinderat den überarbeiteten Vorentwurf für den
Bebauungsplan „Am Rathaus II“ vor.
Im Baugebiet sind verschiedene Bautypen möglich. Während im Mischgebiet eine Bauweise „E+DG“ vorgeschlagen wird, können die Bauwerber im allgemeinen Wohngebiet zwischen einem Bautyp „E+1“ oder „E+DG“ wählen. Möglich sind in allen Fällen zwei Vollgeschosse. Im Mischgebiet sind zwei Vollgeschosse zwingend vorgesehen.
Anschließend erläutert Herr Bauer
seinen Entwurf für die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes. Die
Bestimmung über die Einzäunung soll mit der bestehenden Zaunsatzung abgeglichen
werden. Eine Einzäunung des Stauraums zur Straße soll möglich sein.
Im Übrigen hält Herr Bauer das
Verhältnis Wohnbaufläche mit 77 % zu Straßenfläche mit 17 % und
Straßenbegleitgrün von 6 % für wirtschaftlich. Insgesamt ergibt sich eine
bebaubare Fläche von 6100 m².
Der Gemeinderat hat Kenntnis vom
Vorentwurf des Ingenieurbüros KomPlan vom 8. Mai 2012 und billigt diesen ohne
Einwände. Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
durchzuführen. Der Bebauungsplanentwurf
kann in der Zeit vom 4.06.2012 bis einschl. 29.06.2012 während der allgemeinen
Geschäftsstunden im Rathaus, Zimmer Nr. 2 eingesehen werden.
3) Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung 2011
Am 12. und 13.04.2012 fand die
örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2011 statt. Ausschussvorsitzender
Franz Wicho berichtet über den Verlauf der örtlichen Prüfung. Die
Jahresrechnung sei sachlich überprüft worden. Es sei eine stichprobenartige Belegprüfung
durchgeführt worden. Außerdem sei auch die Anlage der Rücklagen geprüft worden.
Diese seien krisensicher angelegt, wobei über ein Drittel sofort verfügt werden
könne und der Rest mittel- bis langfristig verwendet werden könnte.
Herr Wicho bescheinigt der
Gemeindekasse eine saubere und ordnungsgemäße Kassenführung und bedankt sich
für die Unterstützung bei der Prüfung.
4) Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr
2011
Alle Mitglieder des Gemeinderates
erhielten zur Sitzung eine Tischvorlage, aus der sich die über- und
außerplanmäßigen Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes und deren
Deckung ergeben. Die einzelnen über- und
außerplanmäßigen Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt werden erläutert.
Der Gemeinderat genehmigt gemäß
Art. 66 der Gemeindeordnung (GO) die über- und außerplanmäßigen Ausgaben des
Haushaltsjahres 2011.
5) Feststellung und Entlastung der Jahresrechnung 2011
Der Gemeinderat stellt das Rechnungsergebnis
2011 fest und erteilt zur Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 mit dem
vorher festgestellten Ergebnis gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
6) Finanzplanung für
die Jahre 2011 – 2015 sowie Aufstellung des Haushaltsplanes und Erlass der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2012
Mit der Ladung erhielten die
Gemeinderäte sämtliche für die Beratung erforderlichen Unterlagen. Besonders
hingewiesen wurde auf den Vorbericht, der einen zusammenfassenden Überblick
über die Finanzsituation im Zeitraum 2011 bis 2015 gibt.
Das Haushaltsvolumen unterteilt
sich mit Einnahmen und Ausgaben in den
Verwaltungshaushalt mit 6.191.000 €
(Vorjahr: 5.437.765 €)
und in
den
Vermögenshaushalt mit 2.907.000 €.
(Vorjahr: 3.518.115 €).
Das Gesamtvolumen der Ausgaben
des Verwaltungshaushalts wird stark von der Höhe der Kreisumlage geprägt. Diese
liegt 2012 (1.744.000 €) um rund 624.000 € höher als im Kalenderjahr 2011
(1.120.000 €).
Die Höhe des Gesamtvolumens des
Vermögenshaushalts war im Kalenderjahr 2011 im Wesentlichen bestimmt von den
hohen Ansätzen für die Zuweisung zum Neubau der Kreisstraße MÜ 25 (1.200.000 €)
und der Kinderkrippe (830.000 €) sowie vom Ansatz für Grunderwerb für Bauland
(400.000 €).
Aufgrund der Übernahme von
Haushaltsausgaberesten in Höhe von 5.293.257 € zur Restfinanzierung dieser
Ausgaben und geringerer Neuinvestitionen kommt es zu einer weiteren
Verringerung des Haushaltsvolumens im Vermögenshaushalt.
Zusammen mit den übernommenen
Haushaltsausgaberesten von rund 5,3 Millionen Euro stehen aber dennoch
insgesamt rund 8,0 Millionen Euro für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
im Vermögenshaushalt zur Verfügung.
Geprägt wird der
Vermögenshaushalt 2012 von folgenden Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen:
- Einrichtung für Verwaltung (Ersatzbeschaffung EDV)
53.000 €
- Erwerb v. beweglichen Sachen für die Feuerwehr
10.000 €
- Einrichtung für Grundschule u. Ersatz für Kopiergerät
13.000
€
- Grundschule – Einbau von Akustikdecken
50.000 €
- Errichtung einer Kinderkrippe (Restfinanzierung)
100.000
€
- Teilabbruch u. Anbau an Kindergarten
300.000 €
- Zuweisung für Kreisstraße MÜ 25 (Restfinanzierung)
750.000 €
- Ausbau d. Geh- und Radweges entlang der Hauptstraße
91.000 €
- Ausbau d. Geh- und Radweges entlang der MÜ 25
54.000 €
- Ausbau der Zufahrt zum Bauhof und Platzbefestigung
100.000 €
- Erweiterung der Straßenbeleuchtung
10.000
€
- Kläranlage Waldkraiburg – Investitionsanteil
26.000
€
- Erschließung Baugebiet „Am Rathaus II“
183.000 €
- Zuweisungen für Solaranlagen
10.000 €
157.000
€
Darüber hinaus stehen noch Haushaltsausgabereste zur Finanzierung
bzw. Restfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen in Höhe von rund 5.293.000 € zur Verfügung, insbesondere:
- Errichtung einer Kinderkrippe
543.000 €
975.000 €
- Baugebiet „Sonnenfeld“- Deckschicht
50.000
€
- Geh- und Radweg Jettenbacher Straße, Restfinanzierung
60.000 €
- Zuweisung für Kreisstraße MÜ 25
844.000 €
- Fernwirkanlage für Wasserversorgungsanlage
107.000 €
- Breitbandversorgung
68.000
€
- Hochbehälter der Wasserversorgung Aschau
161.000 €
- Wasserleitungsbau
1.030.000 €
- Wasserversorgung – Brunnen III
161.000
€
- Grunderwerb für Straßenbau
108.000 €
- Grunderwerb – allgemein
99.000
€.
Zusätzlich stehen im
Verwaltungshaushalt Haushaltsmittel von 300.000
€ für die Sanierung von Gemeindestraßen zur Verfügung. Sanierungsmaßnahmen
sollen durch Einnahmen des Verwaltungshaushalts finanziert werden und zählen
nicht zu den Investitionen im Vermögenshaushalt.
Im Finanzplanungszeitraum 2013 – 2015 sind folgende
wesentlichen Investitionen vorgesehen:
Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße Fraham – Urfahrn
600.000 €
Erschließung von neuen Baugebieten
600.000
€.
Die Höhe der
allgemeinen Rücklage hat sich wie
folgt entwickelt:
31.12.2010: 2.698.802,04 €
31.12.2011: 4.183.575,72 €
31.12.2012: 3.148.575,72 €
Im Finanzplanungszeitraum ist zur
Finanzierung der geplanten Maßnahmen in den Jahren 2013 und 2015 eine weitere
Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage notwendig, im Jahr 2012 kann voraussichtlich
sogar eine Zuführung an die Allgemeine Rücklage erfolgen.
Deren Bestand würde sich demnach
wie folgt entwickeln:
31.12.2014: 3.099.575,72 €
31.12.2015: 1.777.575,72 €
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestrücklage beträgt 64.314,72
€.
Die Gemeinde Aschau a. Inn hat keine Schulden.
Der Gemeinderat erklärt sich einstimmig einverstanden mit
dem Haushaltsplan 2012, dem Finanzplan mit Investitionsplan und
Investitionsprogramm 2011 – 2015, dem Stellenplan 2012 und der Haushaltssatzung
2012. Die Haushaltssatzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2012 in Kraft.
7) Verschiedenes
a) Eingabeplan für das Medizinische Versorgungszentrum in Aschau a. Inn
im Gewerbegebiet
Bürgermeister Salzeder legt dem
Gemeinderat den Eingabeplan von Frau Dr. Englmaier vor. Im Gewerbegebiet,
nördlich der Wernher-von-Braun-Straße soll auf einem ca. 10.000 Quadratmeter großen
Grundstück ein zweiter Standort des
Medizinischen Versorgungszentrums Waldkraiburg entstehen. Es ist beabsichtigt,
u. a. einen Teil der Radiologie aus
Waldkraiburg auszulagern. Außerdem sind
Räume für eine hausärztliche Versorgung und weitere Fachbereiche
vorgesehen.
Nachdem sich das Bauvorhaben im
Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindet,
ist die Durchführung im Genehmigungsfreistellungsverfahren möglich. Ein
Beschluss des Gemeinderates wird rechtlich nicht benötigt. Bürgermeister
Salzeder äußert sich erfreut über das Bauvorhaben, welches auch künftig eine
ärztliche Nahversorgung der Aschauer Bevölkerung ermöglicht.
b) Beseitigung von Bäumen und Hecken bei Thann
Gemeinderat Manz stellt fest, dass in Aschau a. Inn viele
Grünstrukturen verschwunden sind, da diese von den Eigentümern beseitigt
wurden. Er nimmt Bezug auf die jüngst durchgeführte Abholzung der Hecke und der
Bäume entlang der Kreisstraße bei Thann und fragt an, ob die Gemeinde über
diese Fällaktion unterrichtet war.
1. Bürgermeister Salzeder berichtet, dass nach Angaben des
Eigentümers das Staatliche Bauamt zu diesen Maßnahmen schriftlich aufgefordert habe.
Herr
Manz sieht das Orts- und Landschaftsbild durch die unnötige Beseitigung von
Bäumen und Sträuchern beeinträchtigt. Er verurteilt, dass gerade während der
Brutzeit der Vögel derartige Abholzungsmaßnahmen durchgeführt werden. Seines
Erachtens sei von der Hecke keine Gefahr für den Straßenverkehr ausgegangen.
c) Mögliche Verlagerung der Gemeindeverwaltung
zur alten Raiffeisenbank
Der Gemeinderat hat im nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom
26.4.2012 beschlossen, die Gemeindeverwaltung am bisherigen Standort zu belassen und nicht in das alte Raiffeisengebäude umzusiedeln.
Aus der Verwaltung
Kirchliche Weihe
und Tag der offenen Türbeim Wasserhochbehälter, Tödtenberg
In den vergangenen Jahren wurden in die Wasserversorgung unserer
Gemeinde erhebliche finanzielle Mittel, nämlich rd. 2,6 Millionen € investiert. Mit insgesamt rd. 1,0 Millionen € für
die Abbruch- und Neubauarbeiten sowie die beiden Behälter mit Installation
handelt es sich bei dem neuen Wasserhochbehälter auf dem Tödtenberg um die
größte Ausgabenposition.
Außerdem wurde in Wolfgrub ein
neuer Brunnen gebohrt, Rohrleitungen verlegt, Schächte errichtet und eine
Fernwirkanlage installiert.
Damit Sie sich selbst ein Bild
von unserem neuen Wasserhochbehälter machen können, laden wir alle Bürgerinnen
und Bürger unserer Gemeinde zur kirchlichen Weihe am Sonntag, 17. Juni 2012, 11.00 Uhr
mit anschließendem „Tag der offenen Tür“
(bis 17.00 Uhr) auf den Tödtenberg ein.
Unser Wassermeister, Herr Größlhuber und Bürgermeister
Salzeder werden Ihnen gerne die Baumaßnahme erläutern. Für das leibliche Wohl
ist gesorgt.
Ab 10.30 Uhr verkehrt ein kostenloser
Pendelbus vom Rathaus zum Tödtenberg und zurück.
Betriebsausflug der Gemeinde - Rathaus und Bauhof am
Mittwoch, 20. Juni 2012 geschlossen
Wegen des Betriebsausfluges
bleiben das Rathaus und der Bauhof am
Mittwoch, dem 20. Juni 2012 ganztägig
geschlossen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Stellenausschreibung
Verwaltung
Die Gemeinde Aschau a. Inn sucht
möglichst zum 1. September 2012 eine Aushilfskraft
für die Verwaltung (wöchentliche Arbeitszeit 25 Stunden). Das
Arbeitsverhältnis ist auf 2 Jahre befristet.
Erwartet wird Hauptschul- oder
Realschulabschluss und möglichst eine einschlägige Verwaltungsausbildung (Angestelltenlehrgang
I)). Das Aufgabengebiet umfasst die
Vertretung im Einwohnermeldeamt und im Passamt sowie die Mitarbeit im Sekretariat.
Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden bis spätestens 30.
Juni 2012 an die Gemeindeverwaltung Aschau a. Inn, Hauptstraße 4, 84544
Aschau a. Inn, erbeten. Für Rückfragen steht Ihnen Herr Krämer (Tel. 08638/9435-13) gerne zur Verfügung.
Reinigungskraft
für die Kinderkrippe - Stellenausschreibung
Die Kath. Kirchenstiftung Mariä
Himmelfahrt, Aschau a. Inn, sucht zum
01.09.2012 eine(n) Raumpfleger(in)
für die Räume der Kinderkrippe für 12 Wochenstunden. Die Arbeitszeit ist von Montag bis Freitag, jeweils
nachmittags. Bewerbungen bitte bis spätestens 30.06.2012 an den
Kindergarten Aschau a. Inn, Schulstr. 8, z. Hd. Frau Bischoff.
Seniorenausflug am
28. Juni 2012
Am Donnerstag, 28. Juni
2012 findet für unsere älteren Mitbürgerinnen und Mitbürger ein Seniorenausflug
statt. Das Reiseziel ist Frauenchiemsee. Abfahrt ist um 12.30 Uhr beim Rathaus. Anmeldungen bitte bei Herrn Franz Wicho, Tel. 5815.
140-jähriges
Gründungsfest der Krieger- und Soldatenkameradschaft
Die Krieger- und
Soldatenkameradschaft feiert vom 07. bis
09. Juli 2012 ihr 140-jähriges Gründungsfest. Die Aschauer Bevölkerung wird
dazu herzlichst eingeladen. In diesem Zusammenhang bitten wir alle
Hausbesitzer, dass sie in diesen Tagen ihre Häuser schmücken und beflaggen.
Die KSK bittet im Voraus darum,
evtl. Störungen und Lärmbelästigungen, insbesondere im Bereich der
Gemeindehalle, der Kirche und entlang der Hauptstraße, zu entschuldigen und bedankt
sich für das gezeigte Verständnis.
Zurückschneiden
von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Auch in diesem Jahr erinnern wir die Grundstückseigentümer wieder an
das Zurückschneiden der Bäume, Hecken und Sträucher, insbesondere im Bereich
von Sichtdreiecken.
Fußgänger, die den Gehweg benützen, sollen durch überragende Äste und Zweige
keinesfalls behindert werden, damit sie
nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Bitte achten Sie auch darauf, dass
Verkehrszeichen, Straßennamensschilder und Straßenlampen nicht durch
überhängende Zweige verdeckt werden.
Wann darf Rasen
gemäht werden?
Nach der im September 2002 in Kraft getretenen Geräte- und
Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) dürfen an Sonn- und Feiertagen ganztägig
und werktags zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr Geräte und Maschinen, die
insbesondere im häuslichen Bereich verwendet werden, wie Rasenmäher,
elektrische Heckenscheren, Rasentrimmer / Rasenkantenschneider, Häcksler,
Beton- und Mörtelmischer usw. nicht
betrieben werden. Dies gilt auch für sogenannte „lärmarme“ Rasenmäher oder
Maschinen mit dem Umweltzeichen.
Für besonders laute Geräte, wie Freischneider, Laubbläser und -sauger,
Grastrimmer / Graskantenschneider (mit Verbrennungsmotoren), Laubsammler ohne Umweltzeichen gelten auch an Werktagen zusätzlich noch weitere zeitliche Einschränkungen,
insbesondere in der Mittagszeit (kein Betrieb
zwischen 13.00 und 15.00 Uhr) und
in den Abendstunden (kein Betrieb ab
17.00 Uhr mehr).
Wie in jedem Jahr bitten wir
dringend darum, diese Bestimmungen unbedingt einzuhalten – Sie leisten damit
einen wertvollen Beitrag zum Umweltschutz und für eine gute Nachbarschaft!
Rücksichtnahme bei
Feiern im Freien
Endlich ist sie wieder da – die
Zeit der Grillabende und Feiern im Freien, besonders an den Wochenenden! Bitte
nehmen Sie trotz Partystimmung auch Rücksicht auf ihre Mitmenschen, ganz besonders
auf ältere oder kranke Personen oder Familien mit kleinen Kindern. Nicht jeder
freut sich darüber, wenn bis früh in die Morgenstunden gefeiert und gelärmt
wird
und laute Musik abläuft.
Denken Sie daran, dass in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr wegen der Nachtruhe besondere Bestimmungen des
Schallimmissionsschutzes gelten („Zimmerlautstärke“). Ihre Nachbarn danken es
Ihnen bestimmt!
Stiftung Ecksberg
– Erweitertes Angebot „Ambulant betreutes Wohnen“
Selbstbestimmung von Menschen mit
Behinderung steht heute im Vordergrund der Überlegungen zu einer künftigen
Angebotsstruktur in der Behindertenhilfe. Die UN - Behindertenrechtskonvention
besagt unter anderem, dass „…Menschen mit Behinderung gleichberechtigt mit
anderen die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu
entscheiden, wo und mit wem sie leben und nicht verpflichtet sind, in
besonderen Wohnformen zu leben“. Aus diesem Grund baut die Stiftung Ecksberg
ihr Angebot an Betreuungsmöglichkeiten aus. Das neue Angebot ist an den Dienst
„Offene Behinderten Arbeit (OBA)“ angegliedert. Dieses Angebot richtet sich an
Menschen mit einer Lernbehinderung, einer geistigen Behinderung, einer Körper-
oder Mehrfachbehinderung, die aus ihrem Elternhaus in eine eigene Wohnung
ziehen möchten und dabei Unterstützung und Assistenz benötigen. Ziel ist es,
ein den Wünschen und Fähigkeiten entsprechend selbstbestimmtes und weitgehend
autonomes Leben in der eigenen Wohnung zu ermöglichen, soziale Teilhabe am
Leben in der Gemeinschaft zu eröffnen und zu erhalten.
Das „Ambulant betreute Wohnen“ bietet Hilfe und Unterstützung z. B. bei
der Wohnungssuche, im psychosozialen oder lebenspraktischen Bereich und bei der Freizeitgestaltung an. Die
Betreuung wird immer individuell und bedarfsorientiert gestaltet. Die
Mitarbeiter der „Offenen Behinderten Arbeit“ bieten Hilfe bei der
Antragstellung und individuelle Beratung zu diesem Thema an.
Kontakt: „Ambulant betreutes
Wohnen – Offen“ (ABW-O), Frau Eva Ströbl Tel. 08631/1879917 in der „OBA“
Schweppermannstraße 12 84453 Mühldorf a. Inn;
An alle
Hundehalter - Verunreinigung der Wiesen und Felder durch Hundekot
In letzter Zeit häufen sich die Beschwerden unserer
Landwirte über die zunehmende Verunreinigung der Wiesen und Felder durch
Hundekot.
Nachdem sich in den Ausscheidungen der Tiere Bakterien und Viren bzw. Parasiten
befinden können, besteht die Gefahr, dass diese durch die Aufnahme des Futters auf
die Rinder übertragen werden und im schlimmsten Fall zu missgebildeten Kälbern
oder Totgeburten führen. Aus diesem
Grund bitten wir alle Hundebesitzer nochmals mit Nachdruck darum, Wiesen und
Felder bei den Spaziergängen mit ihren
Vierbeinern zu meiden. Das Bayer. Naturschutzgesetz verbietet ausdrücklich
das Betreten von landwirtschaftlich genutzten Flächen während der Nutzzeit ( =
Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des
Aufwuchses).
Errichtung von
Regenwasserzisternen und Abrechnung der Kanalgebühren
Im Zuge des Neubaus von
Wohngebäuden werden zunehmend Regenwasserzisternen errichtet, um Trinkwasser,
das einerseits als Gießwasser und andererseits aber auch für die Spülung der
WC-Anlagen (sogenannte „Grauwassernutzung“) verwendet wird, zu sparen.
Diese Denkweise ist lobenswert.
Wir möchten Sie aber über die Auswirkungen auf die Abrechnung der Kanalgebühren
informieren.
Als Abwassermenge, die der
Abrechnung der Kanalgebühren zugrunde gelegt wird, gelten die dem Grundstück
aus der Wasserversorgungseinrichtung und aus der Eigengewinnungsanlage
(Regenwasserzisterne oder privater Brunnen) zugeführte Wassermenge, abzüglich
der nachweislich durch geeichte und verplombte Wasserzähler auf dem Grundstück
verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermenge. Ausnahmen gelten hier für
Wassermengen bis 12 cbm jährlich, für das hauswirtschaftlich genutzte Wasser
und für das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser. Sie haben hier
die Möglichkeit, diese Wassermengen durch geeichte Wasserzähler zu erfassen und
der Gemeinde mitzuteilen.
Dies gilt auch für Stall- oder
Gartenzwischenzähler. Bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Viehhaltung gilt –
auch ohne Wasserzähler - für jedes Stück Großvieh bzw. für jede Großvieheinheit
eine Wassermenge von 20 cbm pro Jahr als nachgewiesen.
Werden diese Wassermengen jedoch nicht
vollständig über Wasserzähler erfasst, so sieht die gemeindliche Beitrags-
und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vor, dass pauschal 15 cbm pro Jahr
und Einwohner, die zum Stichtag 30.06. mit Hauptwohnsitz auf dem
heranzuziehenden Grundstück gemeldet sind, neben der tatsächlich aus der
öffentlichen Wasserversorgung abgenommenen Wassermenge, insgesamt aber nicht
weniger als 35 cbm pro Jahr und Einwohner angesetzt werden.
Wir bitten Sie, der Gemeinde den
Einbau von Regenwasserzisternen oder die Nutzung von privaten Brunnen zu
melden. Andernfalls können diese Abwassermengen nicht in der Abrechnung erfasst
werden, was im rechtlichen Sinne einer strafbaren Abgabenhinterziehung
gleichkommt.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Krämer in der Gemeindeverwaltung
unter Tel. Nr. 9435-13 gerne zur
Verfügung.
Büchereinachrichten
Der Büchereiförderverein veranstaltet am Freitag, den 29. Juni 2012 und am Samstag, den 30. Juni 2012 jeweils ganztägig, einen Bücherflohmarkt im Eingangsbereich des Don Bosco Supermarktes. Angeboten werden sowohl
Kinder- und Jugendbücher, als auch Romane und Sachbücher aus dem Altbestand der
Gemeindebücherei. Der Erlös wird für den Erwerb neuer Bücher verwendet.
Aktualisiert (Dienstag, den 31. Juli 2012 um 15:03 Uhr)



