Öffnungszeiten
Gemeinde Aschau
Hauptstraße 4
84544 Aschau a. Inn
Tel.: 08638 9435-0
Fax.: 08638 9435-99


Mo:
07:30-13:00 Uhr

Di, Mi, Fr:
07:30-12:00 Uhr

Do:
07:30-12:00 Uhr
13:00-17:30 Uhr

Hinweis Gewerberecht

Die Anzeigepflicht eines selbstständigen Gewerbebetriebes (dies gilt auch für Zweigniederlassungen bzw. unselbständige Zweigstellen) ist in § 14 GewO geregelt.


Anzuzeigen ist:

  • der Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung)
  • die Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung)
  • die Veränderung oder Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Gewerbeummeldung)
  • die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)

Ebenso ist anzuzeigen:

  • die Übernahme eines bestehenden Betriebes
  • die Änderung der Rechtsform
  • der Eintritt eines Gesellschafters mit Geschäftsführungsbefugnis in eine Personengesellschaft
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn, Aufgabe usw. zu erstatten.
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit; evtl. einen Handelsregisterauszug, GmbH-Vertrag etc.

Höhe der Verwaltungsgebühren:

Gewerbeanmeldung: 20,00 €
Gewerbeabmeldung: 15,00 €
Gewerbeummeldung 15,00 €

Aktualisiert (Dienstag, den 18. Mai 2010 um 18:50 Uhr)