Hinweis Gewerberecht
Die Anzeigepflicht eines selbstständigen Gewerbebetriebes (dies gilt auch für Zweigniederlassungen bzw. unselbständige Zweigstellen) ist in § 14 GewO geregelt.
Anzuzeigen ist:
- der Beginn der Tätigkeit (Gewerbeanmeldung)
- die Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde (Gewerbeummeldung)
- die Veränderung oder Erweiterung der angemeldeten Tätigkeit (Gewerbeummeldung)
- die Aufgabe des Betriebes (Gewerbeabmeldung)
Ebenso ist anzuzeigen:
- die Übernahme eines bestehenden Betriebes
- die Änderung der Rechtsform
- der Eintritt eines Gesellschafters mit Geschäftsführungsbefugnis in eine Personengesellschaft
Die Anzeige ist gleichzeitig mit Beginn, Aufgabe usw. zu erstatten.
Bitte bringen Sie einen gültigen Ausweis mit; evtl. einen Handelsregisterauszug, GmbH-Vertrag etc.
Höhe der Verwaltungsgebühren:
Gewerbeanmeldung: 20,00 €
Gewerbeabmeldung: 15,00 €
Gewerbeummeldung 15,00 €
Aktualisiert (Dienstag, den 18. Mai 2010 um 18:50 Uhr)



