Öffnungszeiten
Gemeinde Aschau
Hauptstraße 4
84544 Aschau a. Inn
Tel.: 08638 9435-0
Fax.: 08638 9435-99


Mo:
07:30-13:00 Uhr

Di, Mi, Fr:
07:30-12:00 Uhr

Do:
07:30-12:00 Uhr
13:00-17:30 Uhr

Mietpreisliste Gemeindehalle

Gemeindehalle Aschau a. Inn

Mietpreisliste 

Grundmiete für Hallennutzung bis 6 Stunden

50,-- € /Stunde

Mehrfachnutzer

30,-- € /Stunde

Mindestmiete aber

150,-- €

Mindestmiete Mehrfachnutzer aber

90,-- €

über 6 Stunden (= Tagessatz)

350,-- €

über 6 Stunden (= Tagessatz) bei Mehrfachnutzer

210,-- €

Bühnennutzung pauschal (Bühne = 56 m)

(einschl. Nutzung der Garderoben, WC und Gang)

30,-- € 

Bühnennutzung pauschal (Bühne = 56 m²)

(nur Bühne allein)

10,-- € 

Nutzung zweier zusätzlicher Duschen/Umkleiden

20,-- € 

Auf- und Abbau der Bestuhlung

30,-- €/Stunde **

Auf- und Abbau der Vorbühne (12 m²)

20,-- €

Auf- und Abbau der Vorbühne (24 m²)

40,-- €

Auf- und Abbau der Bühnenbeleuchtung 

65,-- € ***

Auf- und Abbau der Tontechnik

60,-- € ***

Benutzung der kompletten Küche einschl. Theke 


bei Reinigung durch den Veranstalter

40,-- €

bei Reinigung durch die Gemeinde

90,-- €

Benutzung der Theke allein bei Reinigung d. Veranstalter

20,-- €

          für die Nutzung von Küche und / oder Theke ist bei Abschluss des Mietvertrages eine Kaution von pauschal zu hinterlegen


100,-- €

Für die Bereitstellung des technischen Personals

(während der Veranstaltung)

30,-- € / Stunde

Eventuell anfallender Mehraufwand für Reinigung

30,-- € / Stunde

**   der Preis für den Auf- und Abbau der Bestuhlung

ermäßigt sich bei Bereitstellung von Hilfspersonal 

(mind. 2 Personen)

***   max. Preis; verringert sich ggf. bei Inanspruchnahme

von weniger Licht- und Tontechnik 



Die Preise verstehen sich als Nettopreise. Hinzuzurechnen ist jeweils die gesetzliche Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.

Handelt es sich beim Mieter um eine nicht umsatzsteuerpflichtige Person oder Einrichtung ist die Grundmiete umsatzsteuerfrei; alle andere Kosten umsatzsteuerpflichtig. Dies gilt nicht, wenn die Halle zur Nutzung der Sportanlagen überlassen wird; in diesem Fall ist auch die Grundmiete mehrwertsteuerpflichtig.


Stand: 

01. November 2008


 

Aktualisiert (Montag, den 31. Mai 2010 um 08:09 Uhr)