Öffnungszeiten
Gemeinde Aschau
Hauptstraße 4
84544 Aschau a. Inn
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07:30-13:00 Uhr

Di, Mi, Fr:
07:30-12:00 Uhr

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07:30-12:00 Uhr
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Rathaus & Service

Baugrundstücke in Aschau a. Inn

Baugrundstücke in Aschau a. Inn

Am Steinbach
Das Baugebiet befindet sich im Westen von Aschau a. Inn. In dem Baugebiet befinden sich noch einzelne Baugrundstücke.

- Grundstücke (freie Parzellen gekennzeichnet)

- Preise

Ansprechpartner:
1. Bürgermeister Alois Salzeder (08638) 94 35-11
Geschäftsleiter Johann Krämer (08638) 94 35-13
Bauamt Stefan Kirchbuchner (08638) 94 35-21


Aktualisiert (Montag, den 19. März 2012 um 10:20 Uhr)

 

Information zur Lohnsteuerkarte

Kein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte
Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit

In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt.

Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.

Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt.

Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden.

Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt.

Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber
die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt.
Mehr Informationen finden Sie unter http://www.elster.de/

Aktualisiert (Freitag, den 12. November 2010 um 08:04 Uhr)

 

Informationen zum neuen elektronischen Personalausweis

Seit Mai 2010 ist das Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern zum neuen elektronischen Personalausweis online. Sie können sich unter

http://www.personalausweisportal.de

umfassend über den neuen Ausweis informieren, der zum 01. November 2010 eingeführt wird. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.


Hinweis:

Die Gebühr für die Ausstellung des neuen Personalausweises ab dem 01. November beträgt nach dem vorliegenden Verordnungsentwurf 28,80 € (bisher 8,-- €) bei einer Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Für Antragsteller unter 24 Jahre liegt die Gebühr bei 22,80 €.

Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger (natürlich kostenpflichtiger) „Umtausch“ des alten Personalausweises ist jederzeit möglich. Außerdem kann (z. B. aus Kostenersparnisgründen) bis zum 29. Oktober noch ein Personalausweis nach dem alten Verfahren beantragt werden, auch wenn die Gültigkeitsdauer des aktuellen Ausweises noch nicht abgelaufen ist.

Aktualisiert (Freitag, den 12. November 2010 um 08:04 Uhr)

 

Google Street View

Informationen zum Internetdienst Google Street View

Das amerikanische Unternehmen Google ist derzeit mit speziellen Aufnahmefahrzeugen in Bayern unterwegs, um Fotoaufnahmen für sein Internetangebot Google Street View zu erfassen. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben traten immer wieder datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Zulässigkeit der Erfassung und Veröffentlichung von Straßen- und Gebäudeansichten sowie den bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten auf.

Dabei hat das Unternehmen verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.



Die Widersprüche sind zu richten an:

Google Germany GmbH
betr.: Street View ABC-Straße 19
20354 Hamburg

eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Onlineformular: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/

Aktualisiert (Freitag, den 12. November 2010 um 08:04 Uhr)

 

Bauhof


Gemeindebauhof Aschau a. Inn




Gemeindebauhof Aschau a. Inn
Finkenweg 8
84544 Aschau a. Inn
Tel.: (08638) 9435-50
Fax: (08638) 9435-59

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.




Das Bauhofteam unter der Leitung von Markus Größlhuber ist für die Pflege sämtlicher Einrichtungen der Gemeinde Aschau a. Inn zuständig.

So vielseitig wie das Tätigkeitsfeld des Bauhofes ist, verlangt es auch flexible Mitarbeiter.

Unser Team von derzeit 7 Mitarbeitern vereinigt Berufe wie Tischler,  Mechaniker und Elektriker.



Zu den Aufgaben des Bauhofs gehören unter anderem:


  • Ordentliche Instandhaltung des im Gemeindebesitz befindlichen Straßennetzes.
  • Instandhaltung von öffentlichen Plätzen und Einrichtungen, kleinere Reparaturarbeiten.
  • Schneeräumung auf den Gemeindestraßen
  • Pflege der Grünanlagen im Gemeindegebiet.
  • Unterhalt des Wasser- und Kanalnetzes
  • Unterhaltungs- und Wartungsmaßnahmen aller Art in gemeindeeigenen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde

Funktion
Kontaktperson
Telefonnummer
Ort
Bauhofleiter und WasserwartGrößlhuber Markus0175 4324924Bauhof
BauhofmitarbeiterOberbauer Franz0175 4324922Bauhof
BauhofmitarbeiterWimpersinger Peter

-

Bauhof
BauhofmitarbeiterReindl Martin

-

Bauhof
BauhofmitarbeiterHuber Ludwig

-

Bauhof
BauhofmitarbeiterHuber Andy

-

Bauhof
BauhofmitarbeiterKirchthaler Andreas

-

Bauhof

 

 

Aktualisiert (Dienstag, den 12. März 2013 um 14:24 Uhr)

 
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