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Baugrundstücke in Aschau a. InnBaugrundstücke in Aschau a. Inn Am Steinbach - Grundstücke (freie Parzellen gekennzeichnet) - Preise Ansprechpartner: Aktualisiert (Montag, den 19. März 2012 um 10:20 Uhr) |
Information zur LohnsteuerkarteKein Versand einer neuen Lohnsteuerkarte Karte des Jahres 2010 behält auch für 2011 ihre Gültigkeit In diesem Jahr erfolgt kein Versand einer Lohnsteuerkarte. Die Lohnsteuerkarte 2010 behält auch für das Jahr 2011 bis zur Einführung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entfällt damit die Weitergabe der Lohnsteuerkarte an den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber darf die Lohnsteuerkarte 2010 nicht wie bisher am Jahresende vernichten, sondern muss die darauf enthaltenen Eintragungen auch für den Lohnsteuerabzug im Jahre 2011 zugrunde legen. Benötigen Sie während des Jahres 2010 eine Lohnsteuerkarte, wird diese noch von der Gemeinde ausgestellt. Wird im Jahr 2011 erstmalig eine Lohnsteuerkarte benötigt, stellt das zuständige Finanzamt auf Antrag eine Ersatzbescheinigung aus. Ausgenommen hiervon sind ledige Arbeitnehmer, die ab dem Jahr 2011 ein Ausbildungsverhältnis als erstes Dienstverhältnis beginnen. Hier kann der Arbeitgeber die Steuerklasse I unterstellen, wenn der Arbeitnehmer seine steuerliche Identifikationsnummer (IdNr), sein Geburtsdatum sowie die Religionszugehörigkeit mitteilt und gleichzeitig schriftlich bestätigt, dass es sich um das erste Dienstverhältnis handelt. Sofern Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 eingetragen sind, gelten diese unabhängig vom Gültigkeitsbeginn auch im Jahr 2011 weiter. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind verpflichtet, die Steuerklasse und die Zahl der Kinderfreibeträge auf der Lohnsteuerkarte 2010 umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen, wenn die Eintragungen von den Verhältnissen zu Beginn des Jahres 2011 zu ihren Gunsten abweichen, z. B. Eintragung der Steuerklasse I ab 2011, weil die Ehe in 2010 aufgelöst wurde und somit die Voraussetzung für die Steuerklasse III weggefallen ist. Diese Verpflichtung gilt auch, wenn die Steuerklasse II bescheinigt ist, die Voraussetzung für die Berücksichtigung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende im Laufe des Kalenderjahrs jedoch entfällt. Auch wenn sich ein für das Jahr 2010 eingetragener Freibetrag verringert (z. B. geringere Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Verringerung eines Verlustes aus Vermietung und Verpachtung), kann dies ohne eine Korrektur zu erheblichen Nachzahlungen im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung führen. Die Herabsetzung des Freibetrags kann beim Finanzamt beantragt werden. Nach Einführung des elektronischen Verfahrens (voraussichtlich im Jahr 2012) müssen sämtliche antragsgebundenen Einträge und Freibeträge erneut beim zuständigen Finanzamt beantragt werden. Hintergrund für die Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 ist die Umstellung auf ein zeitgemäßes elektronisches Verfahren. In diesem Zusammenhang wechselt ab dem Jahr 2011 die Zuständigkeit für die Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (z.B. Steuerklassenwechsel, Eintragung von Kinderfreibeträgen und anderen Freibeträgen) von den Meldebehörden auf die Finanzämter. Die Finanzämter können bereits im Jahr 2010 zuständig werden, falls die Änderungen den Lohnsteuerabzug 2011 betreffen. Dadurch entfällt für diese Fälle der Kontakt mit den Städten und Gemeinden. Für Änderungen der Meldedaten an sich (z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder Austritt) sind weiterhin die Gemeinden zuständig. Für das neue Verfahren müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber nur noch das Geburtsdatum und die IdNr mitteilen sowie die Auskunft geben, ob es sich um das Haupt- oder um ein Nebenarbeitsverhältnis handelt. Mit Hilfe dieser Informationen werden dem Arbeitgeber die lohnsteuerlichen Daten des Arbeitnehmers elektronisch durch die Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Hat das Arbeitsverhältnis auch schon im Jahr 2010 oder 2011 bestanden, liegen dem Arbeitgeber die erforderlichen Informationen (Geburtsdatum und IdNr) zum Abruf der Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) bereits vor. Diese wurden auf der Lohnsteuerkarte 2010 oder auf der Ersatzbescheinigung des Jahres 2011 aufgedruckt. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.elster.de/ Aktualisiert (Freitag, den 12. November 2010 um 08:04 Uhr) Informationen zum neuen elektronischen PersonalausweisSeit Mai 2010 ist das Informations- und Serviceportal des Bundesministeriums des Innern zum neuen elektronischen Personalausweis online. Sie können sich unter umfassend über den neuen Ausweis informieren, der zum 01. November 2010 eingeführt wird. Die Webseite gibt Auskünfte zu den neuen Funktionen, zur Handhabung und zum Schutz der persönlichen Daten.
Die alten Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Ein vorzeitiger (natürlich kostenpflichtiger) „Umtausch“ des alten Personalausweises ist jederzeit möglich. Außerdem kann (z. B. aus Kostenersparnisgründen) bis zum 29. Oktober noch ein Personalausweis nach dem alten Verfahren beantragt werden, auch wenn die Gültigkeitsdauer des aktuellen Ausweises noch nicht abgelaufen ist. Aktualisiert (Freitag, den 12. November 2010 um 08:04 Uhr) Google Street ViewInformationen zum Internetdienst Google Street View Das amerikanische Unternehmen Google ist derzeit mit speziellen Aufnahmefahrzeugen in Bayern unterwegs, um Fotoaufnahmen für sein Internetangebot Google Street View zu erfassen. Im Zusammenhang mit diesem Vorhaben traten immer wieder datenschutzrechtliche Fragestellungen zur Zulässigkeit der Erfassung und Veröffentlichung von Straßen- und Gebäudeansichten sowie den bestehenden Widerspruchsmöglichkeiten auf. Dabei hat das Unternehmen verbindlich zugesichert, dass Widersprüche zu Personen, Kennzeichen und Gebäuden bzw. Grundstücken bereits vor der Veröffentlichung von Bildern in einer einfachen Form berücksichtigt werden mit der Folge, dass die entsprechenden Bilder vor der Veröffentlichung unkenntlich gemacht werden.
Google Germany GmbH eMail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Onlineformular: http://maps.google.de/intl/de/help/maps/streetview/ Aktualisiert (Freitag, den 12. November 2010 um 08:04 Uhr) BauhofGemeindebauhof Aschau a. Inn![]() Gemeindebauhof Aschau a. InnFinkenweg 884544 Aschau a. InnTel.: (08638) 9435-50Fax: (08638) 9435-59 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Das Bauhofteam unter der Leitung von Markus Größlhuber ist für die Pflege sämtlicher Einrichtungen der Gemeinde Aschau a. Inn zuständig. So vielseitig wie das Tätigkeitsfeld des Bauhofes ist, verlangt es auch flexible Mitarbeiter. Unser Team von derzeit 7 Mitarbeitern vereinigt Berufe wie Tischler, Mechaniker und Elektriker. Zu den Aufgaben des Bauhofs gehören unter anderem:
Aktualisiert (Dienstag, den 12. März 2013 um 14:24 Uhr) |




