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Gefährliche Wildtiere; Beantragung einer Erlaubnis für die nicht gewerbliche Haltung

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer wildlebenden Art privat halten möchten, benötigen Sie die Erlaubnis der Gemeinde.

Beschreibung
Voraussetzungen
Besondere Hinweise
Bauverwaltung, Ordnungsamt
Gemeinde Aschau a.Inn

  • +49 8638 9435-99
  • Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

Alle Leistungen

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Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.