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Kommunale öffentliche Einrichtungen; Zahlung der Benutzungsgebühren

Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.

Beschreibung
Gemeindekasse, Versicherungen
Gemeinde Aschau a.Inn

  • +49 8638 9435-99
  • Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

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