Wohngeld und Berechtigungsschein:
Hier bekommen Sie Informationen zu den Anträgen.
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde, Stadt oder Verwaltungsgemeinschaft) anmelden.
Stand: 05.10.2022
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
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Hauptstr. 4
84544 Aschau a.Inn
Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
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