Bundestagswahl 2025
Informationen zur Briefwahl für die Bundestagswahl am 23.02.2025
Wenn Sie in einem Wählerverzeichnis eingetragen sind, können Sie per Briefwahl wählen. Dazu benötigen Sie einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen. Die Briefwahl können Sie zu Hause oder vor Ort im Briefwahllokal durchführen. Auf dieser Seite stellen wir Ihnen alle notwendigen Informationen zur Verfügung.
Bitte prüfen Sie, ob Sie alternativ zum Postversand vorher bei uns im Rathaus oder am Wahlsonntag im Wahllokal wählen möchten! Sie können die Briefwahlunterlagen bei uns im Rathaus abholen.
Briefwahlunterlagen per Post:
- Online beantragen: Briefwahlunterlagen Online oder
- Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und per Post/E-Mail an das Wahlamt senden
Briefwahlunterlagen persönlich beantragen (zum Mitnehmen oder vor Ort wählen):
Kommen Sie vom 07.02. bis 21.02.2025 mit Ihrem Ausweis ins Rathaus, Hauptstr. 4, 84544 Aschau a. Inn
Montag: 07.30 bis 13.00 Uhr
Dienstag: 07.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 07.30 bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 07.30 bis 17.30 Uhr
Freitag: 07.30 bis 12.00 Uhr
Freitag, 21.02.2025 07.30 bis 15 Uhr
Welche Unterlagen bekomme ich bei der Briefwahl?
Sie erhalten nach Ihrem Antrag folgende Unterlagen:
- einen Wahlschein
- einen Stimmzettel
- einen weißen Stimmzettelumschlag
- einen roten Wahlbriefumschlag, mit dem Sie die Unterlagen in Deutschland kostenfrei zurücksenden können
- ein Merkblatt für die Briefwahl, das alle wichtigen Hinweise enthält und die Briefwahl mit Bildern erläutert
Wer die Angaben auf dem Merkblatt genau beachtet und den roten Wahlbrief rechtzeitig zurücksendet, kann sicher sein, dass die abgegebenen Stimmen gezählt werden.
Unterlagen abholen mit Vollmacht:
Briefwahlunterlagen dürfen durch eine andere Person nur abgeholt werden, wenn eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird. Die Vollmacht muss auch bei Ehegatten/Lebenspartnern vorgelegt werden. Sie können dafür die Eintragungen auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung benutzen. Bitte beachten Sie, dass ein Bevollmächtigter nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten darf.