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Neukalkulation Beiträge Wasser und Abwasser

    Informationen für Grundstückseigentümer

    Sehr geehrte Grundstückseigentümer,

    die Gemeinde Aschau a. Inn betreibt die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für rund 1.100 Anschlussnehmer im Gemeindegebiet. In den letzten Jahren hat die Gemeinde weiter in die Trinkwasserversorgung investiert, um für die beste Wasserqualität zu sorgen. Um den daraus entstandenen Aufwand zukünftig gerecht an alle neuen Anschlussnehmer zu verteilen, ist eine Aktualisierung der Beitragskalkulation erforderlich.

    Für diese Kalkulation ist es notwendig, alle beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen vollständig zu ermitteln. Zur Ermittlung der Daten fand bereits im Herbst 2022 eine Befliegung mit einer Vermessungsdrohne statt. Die Vermessungsarbeiten wurden vom Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB, Beratende Ingenieure durchgeführt.

    Als Ergebnis der Vermessungsarbeiten erhalten Sie ca. Anfang Februar 2023 einen Fragebogen mit allen Flächenangaben und einer genauen Planzeichnung Ihres Grundstücks. Die ermittelten Daten und Ihre Angaben in diesem Fragebogen dienen ausschließlich der Kalkulation der Beiträge und werden für keine konkrete Beitragsabrechnung verwendet.

    Hier finden Sie Hinweise zum Fragebogen.

    Sie werden in dem Fragebogen gebeten, ergänzende Angaben zu machen und können gegebenenfalls Ihre Einwendungen zu den ermittelten Flächen mitteilen. Anschließend werden Ihre Angaben nochmals durch das Ingenieurbüro überprüft. Sollten dann noch Fragen offen sein, wird sich das Ingenieurbüro direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

    Was sind Beiträge?

    Beiträge werden für den Anschluss Ihres Anwesens an die Wasserver- und Abwasserentsorgung erhoben. Sie berechnen sich aus der Grundstücks- und der Geschossfläche. Hierbei handelt es sich um eine einmalige Abgabe. Nur durch Vergrößerung des Grundstücks bzw. der Geschossfläche kann eine erneute Beitragspflicht entstehen.

    Im Gegensatz dazu werden Gebühren jährlich erhoben. Diese errechnen sich aus Ihrem Verbrauch und der Grundgebühr.

    Welche Flächen werden zur Kalkulation herangezogen?

    Zur Kalkulation werden die beitragspflichtigen Grundstücks- und Geschossflächen herangezogen. Diese bestimmen sich nach der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Aschau a. Inn (BGS/WAS) sowie verschiedenen aktuellen Rechtsprechungen zu diesem Thema. Die Grundstücksfläche ergibt sich grundsätzlich aus den Daten des Vermessungsamts. Die Geschossfläche berechnet sich nach den Außenmaßen aller Geschosse. Garagen und andere Nebengebäude mit Wasseranschluss zählen immer zur beitragspflichtigen Geschossfläche.

    Garagen und Nebengebäude sowie Terrassen und Balkone können, je nach Art und Weise wie sie mit dem Gebäude verbunden sind, auch zur Geschossfläche zählen, selbst wenn sie nicht an die Wasserversorgung angeschlossen sind.

    Bitte beachten Sie hierzu auch die „Anleitung zum Fragebogen“.

    Im Laufe der Zeit haben sich bei einigen Anwesen Änderungen an den beitragspflichtigen Geschossflächen ergeben. z.B. durch:

    - Dachgeschossausbau

    - Wasseranschluss in der Garage

    - Anbau eines Wintergartens

    Der Gemeinde liegen deshalb die für die Kalkulation benötigten Geschossflächen nicht lückenlos vor. Wir bitten Sie diese Daten nun mittels beiliegendem Fragebogen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren. Bitte lesen Sie vorher unbedingt die Anleitung zum Ausfüllen des Fragebogens sorgfältig durch. Sollten Sie dann noch Fragen zur Bearbeitung haben oder dabei Unterstützung benötigen, hilft Ihnen das Ingenieurbüro Seidl & Partner mbB, Beratende Ingenieure gerne weiter. Dort stehen Ihnen gut geschulte Mitarbeiter zur Verfügung: Tel. 08131 386 3003 oder E-Mail hilfe@seidl-ingenieure.de

    Wir weisen darauf hin, dass Ihre Daten ausschließlich der Neukalkulation der Beiträge dienen. Sie werden von der Gemeinde nicht für konkrete Beitragsabrechnungen herangezogen.

    Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

     

     

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