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Swimmingpool: Befüllung und Entleerung

    Foto: Pixabay

    Was muss beachtet werden? Was kostet es?

    Die Befüllung eines Swimmingpools oder Schwimmteichs erfolgt in den meisten Fällen mit Trinkwasser.

    Die Befüllung selber muss in der Gemeinde Aschau a. Inn über die Hausinstallation erfolgen.
    Die Versickerung von Poolwasser (ausgenommene natürliche Systeme u.a. Teichanlagen) in den Untergrund ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt.
    Da das Wasser mit Chemikalien (wie z.B. Chlor, etc.) aufbereitet wurde, handelt es sich um Abwasser, dass bei Einleitung in den Untergrund das Oberflächen- bzw. Grundwasser nachteilig beeinflusst.
    Dies kann als Gewässerverunreinigung i. S. d. § 324 Strafgesetzbuch geahndet werden.
    Poolwasser darf also nicht versickert werden, sondern muss in den Kanal geleitet werden.
    Bei einer Befüllung mit Trinkwasser durch die Hausinstallation wird automatisch auch die Abwassergebühr erfasst und in Rechnung gestellt. (Berechnung über Wasser-/Kanalabrechnung)

    Wassergebühr 1,32 € + 7% MwSt.

    Schmutzwassergebühr 1,61 €

     

    Kostenbeispiel einer Pool Befüllung:

    10 m³ Swimmingpool =

    13,20 € Wassergebühr

    0,92 € MwSt.

    —————————

    14,12 €

    16,10 € Schmutzwassergebühr

    = Poolbefüllung mit 10 m³ incl. Entsorgung 30,22 €

    Hinweis:
    Eine Wasserentnahme über Hydranten darf nur von Personal ausgeführt werden die danach geschult, geübt und unterwiesen worden sind. Dies dient dem Schutz von Trinkwasser und dem Rohrnetz das durch unsachgemäße Handhabung nachhaltigen Schäden zufolge haben kann (Verkeimung, Kontamination usw. DVGW W405 B1).

    Eine Abnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler und anschließender Verrechnung gilt als Wasserdiebstahl und kann Strafrechtlich geahndet werden. (Die Standrohre der Feuerwehr besitzen keinen Wasserzähler)
    Da der Aufwand für das Personal in der Wasserversorgung immens ist, soll die Pool Befüllung ausschließlich über die Hausinstallation erfolgen!

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