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Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
Grundstücke; Durchführung einer Umlegung
Das Umlegungsverfahren dient dazu, Grundstücke in einem abgegrenzten Gebiet (meist dem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes) so umzugestalten, dass sie entsprechend den jeweils geltenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben bebaut werden können.
Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 23.01.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bauverwaltung, Ordnungsamt
Gemeinde Aschau a.Inn