Hebesätze
Der Hebesatz ist im Gemeindesteuerrecht die Bezeichnung für einen Faktor, der zur Ermittlung der Steuerschuld mit dem Steuermessbetrag multipliziert wird. In Deutschland ist ein Hebesatz bei der Gewerbesteuer (§ 16 GewStG) und der Grundsteuer (§ 25 GrStG) vorgesehen. Er ist somit ein Instrument, mit dem die Gemeinden in Deutschland die Höhe der ihnen zustehenden Gemeindesteuern beeinflussen können. Dieses Recht ist Teil der verfassungsrechtlich abgesicherten Selbstverwaltungsgarantie (Art. 28 Abs. 2 Satz 3 Grundgesetz).
Festlegung des kommunalen Hebesatzes für die Gewerbesteuer ab 2025
Der Gemeinderat von Aschau a. Inn hat in Dezember-Sitzung 2024 eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von bisher 300 Prozent auf 320 Prozent beschlossen. Ziel dieser moderaten Anpassung ist es, eine solide finanzielle Basis für zukünftige kommunale Projekte zu schaffen. Die letzte Erhöhung des Hebesatzes liegt bereits fast 50 Jahre zurück: Im Jahr 1974 wurde der Hebesatz von 285 auf 300 Prozent angehoben. Mit der Anpassung liegt die Gemeinde Aschau a. Inn weiterhin unter dem aktuellen Durchschnittshebesatz der kreisangehörigen Gemeinden mit bis zu 5.000 Einwohnern in Bayern von rund 340 Prozent (Stand 2023). Auch nach dieser Anpassung gehört die Gemeinde Aschau a. Inn nach wie vor zu den Gemeinden mit einem niedrigen Hebesatz. Dies ist ein Zeichen für die Attraktivität des Standortes und eine Unterstützung der örtlichen Gewerbebetriebe. Die zusätzliche Stabilität bei den Einnahmen ermöglicht der Gemeinde die Deckung der laufenden Ausgaben und die Sicherstellung notwendiger Investitionen in Infrastruktur, Bildung und Soziales. Die Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Erlass einer Hebesatz-Satzung für Grundsteuer und Gewerbesteuer ab 2025
Bereits in der November-Sitzung 2024 hat der Gemeinderat von Aschau a. Inn die Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B beschlossen. Dabei wurde besonders auf die Aufkommensneutralität geachtet. Mit diesem Beschluss wird sichergestellt, dass trotz der veränderten Hebesätze für den einzelnen Steuerpflichtigen das Gesamtaufkommen aus der Grundsteuer für die Gemeinde im Vergleich zu den Vorjahren stabil bleibt. Mit dem Beschluss in der Dezembersitzung über die zusätzliche Anpassung des Gewerbesteuerhebesatzes wurden diese in einer neuen Hebesatzsatzung mit Wirkung zum 01.01.2025 festgelegt.
1. Grundsteuer A: Der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wird von 250 Prozent auf 310 Prozent angehoben.
2. Grundsteuer B: Für bebaute und bebaubare Grundstücke erfolgt eine Senkung des Hebesatzes von 250 Prozent auf 140 Prozent.
3. Gewerbesteuer: Der Hebesatz wird von 300 Prozent auf 320 Prozent erhöht, um den veränderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen und die finanzielle Stabilität der Gemeinde sicherzustellen.
Die neuen Bescheide für die Grundsteuer sowie Gewerbesteuer werden den Bürgern und Gewerbetreibenden zum Jahresbeginn 2025 zugestellt.
Aktuelle Hebesätze ab 01.01.2025
Grundsteuer A | Hebesatz 310 v.H. |
Grundsteuer B | Hebesatz 140 v.H |
Gewerbesteuer | Hebesatz 320 v.H. |