Schöffenwahl 2023
Im ersten Halbjahr steht die Neuwahl der Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 an. Die Gemeinde Aschau a. Inn sucht daher Bürgerinnen und Bürger, die als ehrenamtliche Richter im Hauptverfahren von Strafprozessen am Amtsgericht Mühldorf a. Inn und Landgericht Traunstein als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Jetzt Wahlvorschläge einreichen!
Gesucht werden Bewerber, die in Aschau a. Inn wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (z.B. Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Weitere Voraussetzungen sind:
- Soziale Kompetenz d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Es werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.
- Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn der Angeklagte aufgrund seines Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein, da Schöffen mit Berufsrichtern gleichberechtigt sind und jedes Urteil somit mitverantwortet werden muss.
--> Interessenten für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen bewerben sich bitte schriftlich bei der Gemeinde Aschau a. Inn bis zum 07. März 2023 mit dem bereit gestellten Vordruck, den Sie untenstehend herunterladen können: