- +49 8638 9435-0
- +49 8638 9435-99
Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
Marktordnung; Erlass
Städte und Gemeinden können für die Abhaltung und Benutzung von Märkten Satzungen erlassen.
Beschreibung
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 22.09.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Bürgerbüro, Gewerbeamt, Fundamt, Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinde Aschau a.Inn