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Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
Namen des Kindes; Erklärung
Eltern müssen die Vornamen ihres Kindes dem Standesamt mitteilen. In bestimmten Fällen muss auch eine Namenserklärung zum Familiennamen des Kindes abgeben werden.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Freigabevermerk
Stand: 06.08.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Einwohnermeldeamt, Renten, Fischereiwesen
Gemeinde Aschau a.Inn