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Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
Parkausweis für Handwerker, Handelsvertreter oder sozialen Dienst; Beantragung
Die unteren Straßenverkehrsbehörden, also Landratsämter, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte können auf Antrag Handwerksbetrieben, Handelsvertretern und im sozialen Dienst Tätigen unter gewissen Voraussetzungen Parkerleichterungen gewähren.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
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Freigabevermerk
Stand: 05.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Gemeinde Aschau a.Inn
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