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Parkgebühren; Zahlung

Die Gemeinden dürfen für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren erheben, mittels Parkuhren, Parkscheinautomaten oder Bezahlsystemen (z. B. sog. Handyparken).

Beschreibung
Kosten
Rechtsbehelf
sonstiges
Gemeinde Aschau a.Inn

  • +49 8638 9435-99
  • Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

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