- +49 8638 9435-0
- +49 8638 9435-99
Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
Straßennutzung; Beantragung einer Sondernutzungserlaubnis für Kreis-, Gemeinde- oder Ortsdurchfahrtsstraßen
Wenn Sie Kommunal- oder Ortsdurchfahrten von Kreis-, Staats- oder Bundesstraßen nicht nur für verkehrliche Zwecke, sondern auch für Ihre eigenen Interessen oder gewerblichen Aktivitäten in Anspruch nehmen wollen, benötigen Sie hierfür eine Sondernutzungserlaubnis.
Beschreibung
Online-Verfahren
Formulare
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Besondere Hinweise
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Themen
Freigabevermerk
Stand: 15.03.2026
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Bürgerbüro, Gewerbeamt, Fundamt, Öffentlichkeitsarbeit
Gemeinde Aschau a.Inn