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Straußwirtschaft; Anzeige

Wenn Sie eine Straußwirtschaft betreiben wollen, müssen Sie dies mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebes bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.

Beschreibung
Voraussetzungen
Fristen
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Rechtsbehelf
sonstiges
Gemeinde Aschau a.Inn

  • +49 8638 9435-99
  • Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

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