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Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
Dienstag 07:30 - 12:00
Mittwoch 07:30 - 12:00
Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
Freitag 07:30 - 12:00
Vaterschaftsanerkennung; Beurkundung
Vater eines Kindes ist der Mann, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Bei nicht miteinander verheirateten Eltern ist stets eine Anerkennung oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft notwendig.
Beschreibung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Freigabevermerk
Stand: 07.11.2025
Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Standesamt
Gemeinde Aschau a.Inn