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Zweitwohnungsteuer; Zahlung

Gemeinden können eine Zweitwohnungsteuer erheben.

Beschreibung
Besondere Hinweise
Fristen
Rechtsbehelf
sonstiges
Gemeinde Aschau a.Inn

  • +49 8638 9435-99
  • Montag 07:30 - 12:00 und 12:00 - 13:00
    Dienstag 07:30 - 12:00
    Mittwoch 07:30 - 12:00
    Donnerstag 07:30 - 12:00 und 13:00 - 17:30
    Freitag 07:30 - 12:00

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