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Bioabfallsammlung

Mit 1. Juli 2016 gilt im Landkreis Mühldorf a. Inn das Bringsystem für Biomüll (organische Abfälle tierischer oder pflanzlicher Herkunft, die im Haushalt anfallen). Das neue Bringsystem ist ein weiterer Baustein im Abfallwirtschaftskonzept des Landkreises, das in der Kreistagssitzung vom 30. Oktober 2015 im Zuge der Getrennterfassung von Küchenabfällen beschlossen wurde. Der Landkreis Mühldorf a. Inn kommt damit der geltenden Pflicht zur getrennten Erfassung von Bioabfällen gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz nach.

Um den Einstieg in das neue Sammelsystem zu erleichtern, verteilte das Landratsamt Mühldorf a. Inn Anfang April 2016 per Postwurfsendung eine kurze Infobroschüre.

Darin ist ein Coupon für das Starterset (1 Bioabfalleimer/1 Rolle kompostierbarer Bioabfallbeutel) enthalten, das kostenlos an einem beliebigen Wertstoffhof, in der Kommunalen Abfallwirtschaft, Färberstraße 1 in Mühldorf a. Inn oder im Rathaus Aschau a. Inn erhalten werden kann.

Was im Haushalt an Küchenabfällen anfällt, wird im Bioabfallbeutel in den großen Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle gegeben. Der Sammelbehälter wird in Aschau a. Inn am Wertstoffhof  öffentlich zugänglich aufgestellt.

Wichtig ist, dass die Abgabe an den Bioabfallsammelstellen nur in den speziellen Bioabfallbeuteln erfolgt, die der Landkreis dauerhaft kostenlos zur Verfügung stellt. Mit dem Bioabfallbeutel wird sichergestellt, dass nur vollständig kompostierbare und biologisch abbaubare Beutel zum Sammelgut kommen.

Die Verteilerstellen für die Bioabfallbeutel sind in Aschau a. Inn:

  • Rathaus (Hauptstraße 4)
  • Wertstoffhof 

Erlaubte und nicht erlaubte Abfälle für die Bioabfallsammelstelle

Folgende Abfälle dürfen beispielsweise in den Sammelbehälter an der Bioabfallsammelstelle:

  • Obst- und Gemüseabfälle
  • gekochte und ungekochte Speisereste
  • verdorbene Lebensmittel
  • Brot- und Gebäckreste
  • Fleisch- und Wurstreste
  • Knochen
  • Kaffeefilter und Teebeutel
  • Eierschalen
  • Nussschalen und Obstkerne
  • Käse-, Quark- und Joghurtreste
  • Fallobst

Sehr feuchtes Material kann in Küchentücher eingewickelt werden!

NICHT erlaubt sind beispielsweise:

  • Garten- und Grüngutabfälle wie z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Stauden- und Strauchschnitt (Grünabfälle können zur Grüngutsammelstellen gebracht werden)
  • Tierstreu und Windeln
  • Holzasche
  • Grillkohleasche
  • Staubsaugerbeutel
  • behandeltes Holz

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