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Ausschreibung Konzessionsvertrag Gas

    Nach 20 Jahren ist es wieder soweit.

    Mit den Konzessionsverträgen räumt die Gemeinde einem Energieversorger das Recht ein, die öffentlichen Wege und Plätze für Gasleitungen zu nutzen. Diese haben nach § 46 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) eine normiert begrenzte Laufzeit von höchstens zwanzig Jahren. Danach öffnet sich für Gemeinden das Zeitfenster für die Entscheidung und Festlegung des künftigen Betreibers des Energieverteilnetzes.

    Jetzt ist es wieder in Aschau a. Inn soweit - der Konzessionsvertrag für Gas läuft aus und wird nun neu ausgeschrieben. 

    Die Ausschreibung finden sie hier

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