Kinderreisepass wird abgeschafft

Ab 01.01.2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt bzw. verlängert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind noch bis zum Ablauf gültig. Das Kind muss mit dem Lichtbild im Ausweisdokument zweifelsfrei zu identifizieren sein. Dadurch kann auch eine Neubeantragung bereits deutlich vor dem Ablauf der Gültigkeit erforderlich werden.
Falls Sie für dieses Jahr noch einen Kinderreisepass beantragen möchten, bitten wir um baldige Antragstellung.
Ab dem kommenden Jahr kann für Kinder dann nur ein Personalausweis (22,80 Euro) oder ein Reisepass (37,50 Euro) beantragt werden.
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig im Reisebüro der auf der Homepage des Auswärtigen Amtes https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise ,welche Dokumente für Ihre Reise anerkannt werden. Das Einwohnermeldeamt darf hierüber keine Auskünfte erteilen.
Beide Ausweisdokumente haben eine Gültigkeit von sechs Jahren. Es ist eine Beantragungszeit von 2-3 Wochen für einen Personalausweis und 3-4 Wochen für einen Reisepass einzuplanen.
Folgende Unterlagen werden zur Beantragung von Ausweisdokumenten für Kinder benötigt:
- Geburtsurkunde vom Kind im Original mit aktueller Namensführung
- ein aktuelles, biometrisches Passfoto
- Augenfarbe und Körpergröße des Kindes
- Einverständniserklärung beider sorgeberechtigten Elternteile bzw. den Nachweis des alleinigen Sorgerechts eines Elternteils https://www.lra-mue.de/buergerservice/themenfelder/amt-fuer-jugend-und-familie/dienstleistungen-aufgaben/auskunft-aus-sorgeregister-negativbescheinigung.html
- den alten Kinderausweis bzw. Kinderreisepass (sofern vorhanden)
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung Tel. 08638 943516 Email: ewo@aschau-a-inn.bayern.de